Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts


In der Schweiz wird für die Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts eine einfache Regel angewendet: Der Staat finanziert diesen erst dann, nachdem von Ihrem Vermögen grosse Teile eingezogen wurden. Die Bemessungsgrundlage und die genauen Bedingungen sind von Kanton zu Kanton verschieden, aber im Grossen und Ganzen dieselben. Mit Ausnahme der ärmsten Rentner ist Ihre Mitfianzierung obligatorisch. Im Ausland können Sie jedoch dank Novacorpus hohe Summen einsparen.

groupe pensionnaire EMS Croatie

In der Schweiz beschränkt sich die staatliche Hilfe auf die Unterstützung der Ärmsten. Ein Aufenthalt in einem Schweizer Pflegeheim wird fast immer von den Rentnern oder ihren Familien mitfinanziert. Es kommt nicht selten vor, dass man sein Haus verkaufen muss, obwohl man es vorher schon an seine Kinder vererbt hat, oder man sein Vermögen opfern muss, das man sich in vielen Jahren angespart hat.


Die 4 Säulen der Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts in der Schweiz

1) Ihr Vermögen. Eingezogen werden (direkt, der Patient bezahlt nichts selbst) :

  • Ihr gesamtes Einkommen (AHV, 2. Säule, Bankeinkommen, Dividenden, Miete, Zinsen, Leibrenten, Invalidenrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente) wird, falls notwendig, komplett eingezogen.
  • 20% Ihres Vermögens kann ausserdem jedes Jahr eingezogen werden (bis zu einem Restbetrag, der nicht eingezogen werden kann und vom jeweiligen Kanton festgelegt wird, z.B. 25.000 Franken für eine Person oder 40.000 Franken für ein Ehepaar).
  • Der Erlös aus dem Verkauf Ihres Hauses (auch wenn Ihr Ehepartner noch dort wohnt). Sie sehen sich manchmal gezwungen, Ihr Haus zu verkaufen, egal wie die Situation auf dem Immobilienmarkt aussieht. Bitte beachten Sie: Sie können sich auch durch das Vererben des Hauses dem möglichen Verkauf nicht entziehen, da der Erbe dann entweder den Aufenthalt mitfinanzieren oder eben das Haus verkaufen muss.

Trotz dieser hohen Abzüge gelingt es nur 25% aller Pensionäre, für die gesamten Kosten aufzukommen. 75% sind auf die Hilfe des Staates angewiesen.

2) Ergänzungsleistungen des Bundes (wenn das Geld des Patienten nicht ausreicht)

3) Ergänzungsleistungen des Kantons (wenn das Geld des Patienten und die Ergänzungsleistungen des Bundes nicht ausreichen)

Wenn diese 3 Punkte nicht ausreichen, dann vervollständigt die Sozialhilfe die Finanzierung, aber sie ist zurückzuzahlen (im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen)

4) Krankenversicherung: Eine Pauschale wird je nach Pflegestufe und Kanton von der Krankenversicherung übernommen (z.B. 8 bis 200 Franken pro Tag im Aargau). Ein hoher Teil der Pflegekosten geht also weiterhin zu Ihren Lasten.


Die Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts im Ausland

Da die Kosten viel niedriger als in der Schweiz sind, ist die Finanzierung eher zu verkraften. Auch wenn das Schweizer Gesetz keine finanzielle Hilfe im Ausland vorsieht, sparen Sie dort viel Geld (es kommt nicht selten vor, dass man 100.000 Franken bei einem kompletten Aufenthalt spart). Mit Novacorpus deckt eine einfache Pauschale Ihre Aufenthaltskosten und Ihre örtliche Krankenversicherung (die auch viel  günstiger ist).


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