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Rückerstattung

Situation in der EU 🇪🇺

Laut europäischer Gesetzgebung werden die Kosten einer medizinischen Behandlung, die in einem anderen EU-Land durchgeführt wurde, rückerstattet, und so angesehen, als wären sie in dem Land Ihres Wohnsitzes angefallen.

Wenn eine Behandlung in Ihrem Wohnsitzland erstattet wird, wird Ihre Versicherung diese Kosten auch dann übernehmen, wenn die Behandlung in einem anderen EU-Land durchgeführt wurde. Der zu erstattende Betrag ist derselbe wie in Ihrem Wohnsitzland.

Diese Situation wird weitgehend in Ländern genutzt, die der Schweiz ähnlich sind, wie z. B. die Niederlande. Dort werden zahlreiche Patientinnen und Patienten nach Belgien geschickt, z. B. zur Geburt eines Kindes oder zur Operation des grauen Stars. Für Patienten und Patientinnen aus dem Süden der Niederlande sind diese Krankenhäuser oft viel näher als niederländische Spitäler. Auf Seite der Patienten (Qualität der medizinischen Betreuung, man spricht dieselbe Sprache, keine Wartelisten) wie auch bei der niederländischen Regierung (niedrigere Kosten, Operationen sind in Belgien günstiger als in den Niederlanden) herrscht hohe Zufriedenheit.

Situation in der Schweiz 🇨🇭

Obwohl die Schweiz von einer halben Millarde EU-Einwohner umgeben ist und sowohl Behandlungskosten als auch Krankenkassensprämien ständig steigen, verteidigt der Bund mit aller Kraft das Territorialprinzip der Grundversicherung (KVG). Es besagt, dass man die Kosten einer Behandlung, die im Ausland durchgeführt wurde, nur erstattet bekommt, falls sie ein Notfall war.

Die Schweizer Regierung weigert sich, den Schweizern grössere Wahlmöglichkeiten zu bieten (besonders den Zugriff auf erstklassige Spezialisten in einigen europäischen Hauptstädten) und untersagt es den Krankenkassen, niedrigere Prämien denjenigen anzubieten, die sich aufgrund einer nicht dringenden Erkrankung in einem anderen Land (z. B. Frankreich oder Deutschland, nicht weit von uns) behandeln zu lassen.

Es wird schwierig, dies zu rechtfertigen, wo doch Wartelisten in Schweizer Spitälern immer länger werden, die Spitäler übervoll sind und uns dazu auch noch erstklassige Ärzte fehlen, die wir dann aus anderen Ländern zu uns holen müssen (40 % der Mediziner in Schweizer Spitälern sind aus dem Ausland! Das ist Beweis dafür, dass die Schweiz anerkannt hat, dass ausländische Ärzte für eine höhere Behandlungsqualität stehen können).

Situation in Liechtenstein 🇱🇮

Ein interessantes Detail: In Liechtenstein, Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums, kann die Bevölkerung von der freien Patientenmobilität profitieren. Es ist das einzige Land, dessen Bewohner sich als Patienten in der EU operieren lassen können und die Behandlungskosten in Schweizer Franken, der Landeswährung Liechtensteins, von einer Schweizer Krankenkassen rückerstattet bekommen.

Sie können es ändern

Falls Sie die Schweizer Situation unzeitgemäss, unfair oder ganz einfach skandalös finden, teilen Sie Ihren Unmut Bundesrat Alain Berset mit. Er scheint der erste zu sein, der eine Änderung in Betracht zieht. Schicken Sie ihm eine E-Mail an: info@gs-edi.admin.ch

Erfahren Sie mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KKG)

Verordnung über die Krankenversicherung (KKV)

Flag of the European Union

Europäische Kommission: Medizinische Behandlungen ausserhalb Ihres Wohnsitzlandes

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