Was passiert, wenn es Komplikationen nach einer Zahnbehandlung im Ausland gibt?

Wir tun alles, damit nach Ihrer Zahnbehandlung keine Komplikationen auftreten, indem wir nur Zahnärzte und Kliniken mit höchster Qualifikation auswählen.
Das ist das wichtigste Kriterium, um Komplikationen zu minimieren.

Unsere Ärzte geben Ihnen die notwendigen Anweisungen für eine gute postoperative Nachsorge und empfehlen Ihnen möglicherweise einen Kollegen in Ihrem Heimatland, falls sie das für eine bestimmte Zeit für nötig erachten.

Was passiert, wenn ich nach meiner Zahnbehandlung eine Komplikation habe?

Komplikationen können jedoch in der Medizin nie ausgeschlossen werden. Man sollte sich daher auch im Klaren darüber sein, dass Komplikationen nicht unbedingt auf die Arbeit des Arztes zurückzuführen sind, sondern ihre Ursache manchmal auch in einer schon vorliegenden Krankheit oder der Nachlässigkeit des Patienten liegt. Das kann in der Schweiz wie auch in anderen Ländern passieren.

 

Die Garantie der Zahnärzte

Aus diesem Grund arbeiten wir nur mit Zahnärzten oder Zahnkliniken zusammen, die eine Garantie anbieten, die zusätzlich sicherstellt, dass nur hochqualifizierte Zahnärzte zur Wahl stehen:

  • Zahnimplantate: 10 Jahre bis lebenslange Garantie (Behandlung wird kostenlos in der Klinik wiederholt).

  • Zahnprothesen (Kronen, Brücken, Veneers): 2 bis 5 Jahre Garantie je nach verwendetem Material (Behandlung wird kostenlos in der Klinik wiederholt).

Falls es zu Komplikationen kommt, wird der Zahnarzt die Behandlung kostenlos in seiner Praxis durchführen.

Der Zahnarzt oder die Klinik können Einschränkungen erwähnen (zum Beispiel: Die Garantie gilt nur, wenn die medizinischen Anweisungen exakt befolgt wurden). Diese Garantie setzt voraus, dass eine erneute Reise ins Ausland möglich ist.

Eine erweiterte Garantie als Ergänzung

Alle unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte bieten optional eine erweiterte Garantie an, die Notfälle in der Schweiz sowie Reisekosten bis zu CHF 2’000 (davon maximal CHF 500 für Reisen) abdeckt, falls Sie innerhalb eines Jahres wegen einer Komplikation zurückkehren müssen.

Die Klinik können jedoch Einschränkungen anfügen (zum Beispiel tritt die Garantie nicht in Kraft, wenn die Anweisungen des Arztes nicht genaustens befolgt wurden). Diese Garantie setzt jedoch voraus, dass man noch einmal ins Ausland fährt. Bei einem Notfall stellen wir den Patienten ein Netzwerk an Ärzten in der Schweiz zur Verfügung, die bereit sind, Sie zu behandeln. Wenn Sie keine erweiterte Garantie abgeschlossen haben und Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, werden Ihnen diese Kosten zumindest teilweise in Rechnung gestellt. 

Deckung der Kosten und Kostenerstattung

Garantie des Zahnarztes

Darunter fallende Komplikationen

Alle Komplikationen, die durch die Behandlung entstehen

Erstattete Kosten

Kosten werden nicht erstattet, die Behandlung wird kostenlos in der Klinik wiederholt

Erweiterte Garantie des Zahnarztes (optional)

Darunter fallende Komplikationen

Kosten aufgrund medizinischer Komplikationen, unerwünschter Ergebnisse, Behandlungsmisserfolgen (Schweiz: nur Notfälle)

Erstattete Kosten

bis zu CHF 2’000

(davon maximal CHF 500 CHF für Reisekosten)

Was passiert, wenn ich nach meiner Zahnbehandlung eine Komplikation habe?

Komplikationen können in der Medizin nie ausgeschlossen werden. Man sollte sich daher auch im Klaren darüber sein, dass Komplikationen nicht unbedingt auf die Arbeit des Arztes zurückzuführen sind, sondern ihre Ursache manchmal auch in einer schon vorliegenden Krankheit oder der Nachlässigkeit des Patienten liegt. Das kann in der Schweiz wie auch in anderen Ländern passieren.

Die Garantie der Zahnärzte
Aus diesem Grund arbeiten wir nur mit Zahnärzten oder Zahnkliniken zusammen, die eine Garantie anbieten, die zusätzlich sicherstellt, dass nur hochqualifizierte Zahnärzte zur Wahl stehen:

Zahnimplantate: 10 Jahre bis lebenslange Garantie (Behandlung wird kostenlos in der Klinik wiederholt).

Zahnprothesen (Kronen, Brücken, Veneers): 2 bis 5 Jahre Garantie je nach verwendetem Material (Behandlung wird kostenlos in der Klinik wiederholt).

Falls es zu Komplikationen kommt, wird der Zahnarzt die Behandlung kostenlos in seiner Praxis durchführen.

Der Zahnarzt oder die Klinik können Einschränkungen erwähnen (zum Beispiel: Die Garantie gilt nur, wenn die medizinischen Anweisungen exakt befolgt wurden). Diese Garantie setzt voraus, dass eine erneute Reise ins Ausland möglich ist.

Eine erweiterte Garantie als Ergänzung
Alle unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte bieten optional eine erweiterte Garantie an, die Notfälle in der Schweiz sowie Reisekosten bis zu CHF 2’000 (davon maximal CHF 500 für Reisen) abdeckt, falls Sie innerhalb eines Jahres wegen einer Komplikation zurückkehren müssen.

Die Klinik können jedoch Einschränkungen anfügen (zum Beispiel tritt die Garantie nicht in Kraft, wenn die Anweisungen des Arztes nicht genaustens befolgt wurden). Diese Garantie setzt jedoch voraus, dass man noch einmal ins Ausland fährt. Bei einem Notfall stellen wir den Patienten ein Netzwerk an Ärzten in der Schweiz zur Verfügung, die bereit sind, Sie zu behandeln. Wenn Sie keine erweiterte Garantie abgeschlossen haben und Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, werden Ihnen diese Kosten zumindest teilweise in Rechnung gestellt.

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