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Was passiert, wenn es Komplikationen nach einer Zahnbehandlung im Ausland gibt?

Wir tun alles in unserer Macht stehende, dass so etwas nicht passieren wird, indem wir die qualifiziertesten Ärzte und besten Kliniken des jeweiligen Landes auswählen. Unsere Ärzte geben Ihnen die notwendigen Anweisungen für eine perfekte, postoperative Nachsorge und empfehlen Ihnen möglicherweise einen Kollegen in Ihrem Heimatland, falls sie das für eine bestimmte Zeit für nötig erachten.

Was passiert, wenn sich im Ausland oder nach meiner Rückkehr Komplikationen einstellen?

Komplikationen können jedoch in der Medizin nie ausgeschlossen werden. Man sollte sich daher auch im Klaren darüber sein, dass Komplikationen nicht unbedingt auf die Arbeit des Arztes zurückzuführen sind, sondern ihre Ursache manchmal auch in einer schon vorliegenden Krankheit oder der Nachlässigkeit des Patienten liegt. Das kann in der Schweiz wie auch in anderen Ländern passieren.

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Die Garantie der Zahnärzte

Aus diesem Grund bieten wir eine Versicherung an, welche das Risiko von medizinischen Komplikationen im Ausland sowie auch sechs Monate nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz versichert. Sie kommt für die Kosten einer Rückkehr ins Ausland, die Übernachtung wie auch die nötigen medizinischen Behandlungen auf (die Augenlaseroperation oder die Zahnbehandlung werden von der Klinik kostenlos durchgeführt, da sie mindestens ein Jahr lang unter Garantie stehen, siehe unten). Diese Versicherung deckt auch die Kosten für eine Behandlung in der Schweiz ab, falls Sie nicht ins Ausland zurückkehren möchten.

Ausserdem arbeiten wir nur mit Ärzten oder Kliniken zusammen, die eine Gewährleistungspflicht anbieten. Somit wird eine zweite Behandlung im Falle von Komplikationen kostenlos durchgeführt und in einigen Fällen werden auch die Übernachtung und der Flug vom Arzt oder der Klinik übernommen. Die Dauer dieser Gewährleistungsfrist ist verschieden (z. B. 10 Jahre in Ungarn und 1 Jahr in Grenoble) und der Arzt oder die Klinik können Ausschlussklauseln nennen (z. B. bei einer Zahnbehandlung: Ausschluss von Folgen bei Unfall, Systemkrankeit, mangelnder Zahnhygiene, etc.). Diese Garantie setzt jedoch voraus, dass man noch einmal ins Ausland fährt. Bei einem Notfall stellen wir den Patienten ein Netzwerk an Ärzten in der Schweiz zur Verfügung, die bereit sind, Sie zu behandeln. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben und Ihre Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt, werden Ihnen diese Kosten in Rechnung gestellt.

 

Die Gewährleistungspflicht der Zahnärzte

Aus diesem Grund arbeiten wir nur mit Zahnärzten oder Zahnkliniken zusammen, die eine Gewährleistungspflicht anbieten, die zusätzlich sicherstellt, dass nur hochqualifizierte Zahnärzte zur Wahl stehen:

  • Zahnimplantate haben eine Gewährleistungspflicht von 10 Jahren bis lebenslang (Behandlung wird kostenlos in der Klinik wiederholt)

  • Zahnprothesen haben eine 2 bis 5-jährige Garantie je nach verwendetem Material (Behandlung wird kostenlos in der Klinik wiederholt)

Falls es zu Komplikationen kommt, wird der Zahnarzt:

  • Die Behandlung kostenlos in seiner Praxis durchführen

  • Alle unsere Zahnärzte bieten wahlweise eine erweiterte Gewährleistungspflicht an

 

Eine zusätzliche erweiterte Gewährleistungspflicht

Alle unsere Zahnärzte bieten eine erweiterte Gewährleistungspflicht an, die Notfälle in der Schweiz sowie die Reisekosten abdeckt, falls Sie innerhalb eines Jahres zurück ins Ausland gehen müssen.

Der Zahnarzt oder die Klinik können jedoch Einschränkungen anfügen (zum Beispiel tritt die Gewährleistung nicht in Kraft, wenn die Anweisungen des Arztes nicht genaustens befolgt wurden). Diese Garantie setzt jedoch voraus, dass man noch einmal ins Ausland fährt. Bei einem Notfall stellen wir den Patienten ein Netzwerk an Ärzten in der Schweiz zur Verfügung, die bereit sind, Sie zu behandeln. Wenn Sie keine erweiterte Gewährleistungspflicht abgeschlossen haben und Ihre Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt, werden Ihnen diese Kosten zumindest teilweise in Rechnung gestellt.

Deckung der Kosten und Kostenerstattung

Gewährleistungspflicht des Zahnarztes

Darunter fallende Komplikationen

Alle Komplikationen, die durch die Behandlung entstehen

Erstattete Kosten

Kosten werden nicht erstattet, die Behandlung wird kostenlos in der Klinik wiederholt

Erweiterte Gewährleistungspflicht des Zahnarztes (wahlweise)

Darunter fallende Komplikationen

Kosten aufgrund medizinischer Komplikationen, unerwünschter Ergebnisse, Behandlungsmisserfolgen (Schweiz: nur Notfälle)

Erstattete Kosten

bis zu CHF 2’000

(davon maximal CHF 500 CHF für Reisekosten)

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Sprechen Sie mit unserem medizinischen Team

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